Erhöhung der Pflichtanteile für die Mitgliedschaft
Die Generalversammlung beschloss am 1. Juni 2026 mit deutlicher Zweidrittelmehrheit, die Pflichtanteile für die Mitgliedschaft zu erhöhen: Für natürliche Personen steigt die Mindestbeteiligung von bisher einem Anteil à CHF 200 auf neu zehn Anteile (also 2’000 Franken). Für juristische Personen steigt die Mindestbeteiligung von bisher fünf auf neu fünfzig Anteile…
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